Im Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGV) in Kraft, wodurch die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz deutlich verschärft werden. Es wird ab 2018 nicht mehr zulässig sein, personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern nicht vom Eigentümer der Daten explizit die Erlaubnis dazu eingeräumt wird. Da sich der TGD Bayern e.V. jedoch regelmäßigen Kontrollen durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verwendung der im Rahmen von Projekten eingesetzten Fördermittel unterziehen muss und hierbei auch einzelne Aufträge geprüft werden, ist ein Speichern und Archivieren personenbezogener Daten von einsendenden Tierbesitzern unumgänglich. Darüber hinaus ist die Befund-/Prüfberichterstellung und vielfach die Bearbeitung von Proben ohne Erfassung der Daten des Auftraggebers im EDV-System des TGD Bayern e.V. unmöglich.

Um den neuen Regeln zum Datenschutz gerecht zu werden, hat der TGD eine Erklärung zum Datenschutz an seine Untersuchungsanträge angehängt. Dieser Erklärung muss für jeden  Auftrag erneut zugestimmt werden. Eine einmalige Einverständniserklärung ist unzulässig. Am Ende jedes Untersuchungsantrages muss demnach durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens und Unterschrift das Einverständnis mit der Erklärung zum Datenschutz bestätigt werden.

Da eine Bearbeitung von Aufträgen jeglicher Art ohne ein zumindest vorübergehendes Speichern personenbezogener Daten nicht möglich ist, ohne ausdrückliches Einverständnis jedoch kein Speichern erfolgen darf, bleibt uns leider nichts anderes übrig, als Aufträge, denen kein aktueller und unterschriebener Untersuchungsantrag inkl. vollständigem Einverständnis mit der Erklärung zum Datenschutz beiliegen, ab 01.01.2018 abzulehnen. Dies bedeutet, dass ein formloses Anschreiben neben der eingesendeten Probe nicht mehr ausreicht und auch ältere Versionen des Untersuchungsantrages nicht mehr einsetzbar sind. Sicherlich wird es eine Übergangszeit geben, in der auch andere Anschreiben etc. angenommen werden. Hier wird es dann eine Rückfrage und Bitte um Nachsendung des korrekten Formulars geben.

Den jeweils aktuellen Untersuchungsantrag finden Sie auf der Homepage des TGD im Bereich Downloads > Untersuchungsanträge > Bienen.U-Antrag.pdf

Link: http://www.tgd-bayern.de/downloads.php?DOC_INST=13

Kontakt:

Dr. Andreas Schierling
Fachabteilungsleiter Bienengesundheitsdienst
Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Senator-Gerauer-Str. 23
85586 Poing

Tel: 089  9091  231
www.tgd-bayern.de

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