Gesundheitszeugnis für bayerische Belegstellen

Immer wieder erreichen die Belegstellenleiter, Vorstandschaftsmitglieder und zuständigen Amtsveterinäre Nachfragen wegen der in unserem Landesverband für die Belegstellen und Besamungsaktionen benötigten Seuchenfreiheits-bescheinigungen. Wir möchten Euch daher die derzeitig gültige Gesetzeslage nochmals darlegen. Für alle Ortswechsel von Bienenvölkern – also auch

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