Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (VerpackungsG) in Kraft und löst damit die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackungsV) ab. Ziel ist eine Verpackungsentsorgung auf nachhaltiger und wettbewerbsneutraler Grundlage.
VerpackV und VerpackG gelten für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in den Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind davon betroffen.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen werden als mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen definiert, die nach Gebrauch mehrheitlich beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Diese sind zu 100 Prozent zu lizenzieren.
Hersteller sind zukünftig dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der neu geschaffenen zentralen Stelle registrieren zu lassen. Ohne eine solche Registrierung dürfen Produkte in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht zum Verkauf angeboten werden.

Die“ Zentrale Stelle Verpackungsregister“ stellte am 7. November 2018 klar, dass von der Neuregelung Imker ab 31 Bienenvölkern betroffen sind. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern sind somit von der Pflicht befreit.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Website der „Zentralen Stelle Verpackungsregister„.

Eine detailliertere Erklärung der Zentralen Stelle Verpackungsregister findet Ihr hier.

Verpackungsgesetz löst Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 ab
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