Liebe Mitglieder

folgende Neuerungen und Vorhaben des BienenGesundheitsDienst (BGD) in 2021 für Euch zur Kenntnis:

  • Wegen noch ausreichend vorhandener Fördermittel und der drohenden Gefahr eines nicht vollständigen Abrufs des BGD-Budgets durch die bayerischen Imker hatten wir im Herbst 2020 die Limitierung der Wachs- und Honiganalysen pro ImkerIn und Jahr vorübergehend ausgesetzt. Dies wurde von den ImkerInnen genutzt um eine Vielzahl weitere Proben einzusenden, wodurch die Fördermittel Ende November dann aufgebraucht waren. Im kommenden Jahr 2021 werden die Limits für die genannten Analysen wieder eingesetzt.
  • Das Limit an Honiganalysen pro ImkerIn und Jahr wird auf fünf Analysen erhöht. Dies bedeutet, dass nun alle fünf laut Untersuchungsantrag möglichen Honig-Analysen in einer Honigprobe mit Förderung beauftragt werden können. Natürlich können die Analysen auch auf mehrere Honigproben aufgeteilt werden, solange die Gesamtzahl an Analysen max. fünf beträgt. Darüber hinausgehende Analysen wären dann nicht mehr gefördert. Bei der Wachsanalytik bleibt es bei der bisher geltenden Limitierung auf eine Analyse pro Jahr (Rückstände oder Verfälschungen).
  • Die 2018 in das geförderte Leistungsspektrum des BGD aufgenommenen Sorten- und Qualitäts-Analysen in Honig sollten ursprünglich im Honiglabor der LWG Veitshöchheim durchgeführt werden. Das Probenaufkommen war und ist jedoch derart groß, dass wir nun ein Handelslabor mit den Analysen beauftragen müssen. Die Preise, die in Veitshöchheim für die Analysen galten, sind sehr niedrig und waren durch den Laborwechsel leider nicht zu halten. Dennoch wurde der Eigenanteil der Imker an den Analysekosten nicht erhöht. Dies möchten wir nun schrittweise nachholen. Ab 2021 erhöht sich somit der Preis für die Sortenanalyse von Honig von 9,28 € auf 13,38 €, die für die Vollanalyse von 14,04 € auf 16,48 € (jew. zzgl. MwSt.). Ich weise darauf hin, dass trotz der Preisanpassung des Eigenanteils nur ein Bruchteil der tatsächlich anfallenden Analysekosten an die Imker weitergegeben werden. Die aktuelle Preisliste ist auf dem „Merkblatt: Einsendung von Honig- und Pollenproben zu Analytik“ zu finden.
  • Das Rückstands-Monitoring in Honigen von bayerischen Lehrbienenständen wird 2021 fortgesetzt. Es werden in 2021 jedoch nur noch ein Lehrbienenstands-Honig pro Verband und Landkreis in das Projekt aufgenommen (2020: 2 Honige). Wir reduzieren den Umfang des Rückstandsprojekts zugunsten der o.g. Kontingenterhöhung und weiterer Projekte. Weitere Infos zu diesem Projekt hier.
  • Als weiteres Projekt möchten wir den bereits in Pollen/Bienenbrot durchgeführten Stadt-/Land-Vergleich bezüglich Schadstoffbelastung auf Bitten mehrerer ImkerInnen auch in Honig durchführen. Infos und Hinweise für teilnahmebereite Imkereien können online abgerufen werden.

Kontakt:

Dr. Andreas Schierling
Fachabteilungsleiter Bienengesundheitsdienst
Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Email:

BienenGesundheitsDienst 2021: Infos und Ankündigungen
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