Liebe Mitglieder,

der Bienengesundheitsdienst (BGD) führt seit 2018 im Rahmen eines bayerischen Honigmonitorings kostenlose Rückstandsanalysen der Verbandslehrbienenstände in Bayern durch.

Der Landesverband Buckfastimker Bayern e.V. hat 2022 die Möglichkeit mit 10 Proben an diesem Monitoring teilzunehmen.

In den Honigen werden im BGD folgende Analysen ausgeführt:

Frühjahrshonig

– Paket Pflanzenschutz- und Bienenarzneimittel
– Paket Neonicotinoide

Sommerhonig

– Paket Pflanzenschutz- und Bienenarzneimittel
– Paket Neonicotinoide
– Paket Pyrrolizidinalkaloide
– Einzelparameter Glyphosat

Die Auswahl der Analysen basiert auf den Erfahrungen aus der Honiganalytik der letzten Jahre.
Die oben genannten Analysen werden vollständig aus den vom Freistaat Bayern über das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitgestellten Fördermitteln finanziert. Für die Einsender entstehen hierdurch keine Kosten.

Es besteht die Möglichkeit über die Rückstandsanalysen hinaus auch Qualitäts- und/oder Sortenanalysen durchzuführen. Diese werden allerdings im Rahmen der „normalen“ Förderung von Honiganalytik in Bayern mit Eigenanteil für den Einsender abgerechnet.

Die Teilnehmer am Honig-Monitoring werden gebeten die Informationen auf dem Merkblatt „Einsendung von Honig- und Pollenproben zur Analytik“  in der Rubrik Merkblätter auf der Tiergesundheitsdienst-Homepage zu beachten.  Auf dem mit gesendeten Untersuchungsantrag ist der Imker-Landesverband und die jeweilige Örtlichkeit, in dem sich der Stand befindet, anzugeben. Im Feld „Tierbesitzer“ muss die Postanschrift des Imkers angegeben werden.

Von den Ergebnissen erhofft sich der TGD eine Übersicht über die Rückstandssituation in Bayerischen Honigen. Die generierten Daten werden dem StMELF mitgeteilt und dort auch für Diskussionen im Bereich Pflanzenschutz berücksichtigt.

Neben der Datenerhebung soll über die kostenfreie Analytik die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Verbände honoriert werden,  indem die Konformität der produzierten Honige mit der aktuell gültigen Gesetzeslage geprüft und die jeweilige Rückstandssituation bewertet wird.

Es werden keine bakteriologischen Analysen (hinsichtlich Amerikanischer Faulbrut – AFB –  etc.) in diesen Proben vorgenommen.

Wir weisen darauf hin, dass der TGD im Falle nachweisbarer Honigkontaminationen in gesundheitsgefährdendem Ausmaß gemäß des aktuell geltenden Lebensmittelrechts verpflichtet ist, die zuständige Lebensmittelkontrollbehörde zu informieren . Dies ist bislang jedoch noch nie nötig gewesen. Sollte sich ein Honig wider Erwarten als potentiell gesundheitsgefährdend erweisen, sollte jedoch auch im Interesse des Imkers liegen, diesen Honig nicht in Verkehr zu bringen und seine Kunden entsprechend zu schützen.

Interessierte Imkerinnen und Imker melden sich bitte bei:

Steffen Pfau
Regionaler Ansprechpartner Ammersee
Email:

Die Proben werden durch Steffen gesammelt und dann zu Dr. Schierling verbracht.

Wir bitten um Beachtung, dass der Untersuchungsantrag bereits durch den Imker vorausgefüllt mit gesendet werden muss.

kostenfreie Rückstandsanalytik für Honigproben
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