Mitgliedskategorien und -beiträge

  1. Erstmitglieder

Erstmitglieder sind Mitglieder, die in keinem weiteren Landesverband oder der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker e.V. (GdeB) bereits Mitglied sind.

 

Der Beitrag für Erstmitglieder liegt bei 60,- Euro pro Jahr[1]. Der Abführungsbeitrag an die GdeB liegt für Erstmitglieder bei 30,- Euro.

 

  1. Fördermitglieder

Fördermitglieder sind bereits in einem anderen Landesverband oder bei der GdeB Direktmitglied. Fördermitglieder unterstützen durch diese Art der Mitgliedschaft den LVBB, ohne dass dieser für diese Mitglieder Abführungsbeiträge an die Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker abführen muss.

 

Der Beitrag für Fördermitglieder liegt bei 30,- Euro pro Jahr[1].

 

  1. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Mitglieder des LVBB, die sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben. Die Ehrenmitglieder werden durch die Vorstandschaft bestimmt und auf der darauffolgenden Jahreshauptversammlung entsprechend geehrt.

 

Der Beitrag für Ehrenmitglieder entfällt. Der LVBB übernimmt für Ehrenmitglieder den Abführungsbeitrag an die GdeB.

Weitere Mitgliederkategorien gibt es nicht.

 

Beitragsfälligkeit und –zahlung

 

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. Januar eines jeden Jahres fällig und muss auf das Konto des LVBB überwiesen werden. Mitglieder die überweisen, erhalten bis 15. Januar eines jeden Jahres eine Zahlungsaufforderung.

Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit bietet der LVBB die Möglichkeit, die Beiträge mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die Mitglieder werden angehalten, dem LVBB ein SEPA-Mandat zum Einzug des Mitgliedsbeitrages zu erteilen.

Der jährliche Beitragseinzug erfolgt zum 15. März eines jeden Jahres.

Bei unterjährigem Eintritt bis 30.September erfolgt der Einzug je nach Eintrittsdatum am 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres. Der Einzug für Neumitglieder in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember erfolgt der Einzug am 15. Januar des Folgejahrs.

Beitragsstaffelung

Wir bieten folgende Beitragsstaffelung für unsere Mitglieder im Beitrittsjahr an:

  • Der Jahresbeitrag kommt für einen Beitritt bis zum 30. September voll zum Tragen.
  • Bei einem Beitritt zwischen dem 01. Oktober bis 30. November des jeweiligen Jahres, werden dem Neumitglied 50% in Rechnung gestellt.
  • Für Beitritte im Dezember wird kein Beitrag erhoben.

 

Gut zu wissen

In Ihrer Mitgliedschaft ist keine Betriebsversicherung enthalten! Wenn Sie Ihr Inventar, Ihre Betriebsmittel etc. versichern möchten, bietet unser Dachverband (GdeB) Sonderkonditionen bei Gaede & Glauert an. Die Beantragung erfolgt gesondert und individuell.

 

 

Bayern im Oktober 2023

[1] Höhe des Mitgliedsbeitrages auf der Jahreshauptversammlung am 22. Oktober 2023 beschlossen

 

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