NZ 1902-P netto 537,51 EUR 48% Nachlass auf die UVP Brutto 640 EUR
NZ 1903-P netto 578,88 EUR 41% Nachlass auf die UVP Brutto 690 EUR
Dazu kämen noch die Versandkosten (16,50 EUR, da über 10kg) oder Abholung bei Carsten in München oder zur Besamung in Landsberg.
Carsten selbst hat das NZ 1903-p seit Jahren im Einsatz und ist damit sehr zufrieden.
Bitte teilt Carsten schnellstmöglich mit, wenn ihr an dieser Sammelbestellung teilnehmen und welches Model ihr möchtet, dann erhaltet Ihr die Bankverbindung für die Vorabbezahlung.
Danke!
Kontakt:
Carsten Hupfer
Telefon oder WhatsApp: 0160 4429882
Wie Ihr vielleicht mitbekommen habt, wurden 16 Drohnenvölker, die für die Belegstelle Rhön bestimmt waren, gestohlen. Der Schaden beläuft sich auf gut 5.000,- € (Material, Bienen etc.). Diesen Schaden tragen alleine die Haucks.
Wir möchten Barbara und Matthias unterstützen!
Nachdem der LVBB gemeinnützig ist, ist das nicht direkt möglich. Aus diesem Grund stellt Andreas Zoelzer ein privates Konto zur Verfügung.
Wer möchte kann entweder per Überweisung oder PayPal an Andreas bezahlen. Die gespendeten Gelder werden dann an Barbara und Matthias weitergegeben. Der Kassier des LVBB ist eingebunden und alle Bewegungen werden von ihm überwacht, so stellen wir sicher, dass das gesamte Geld entsprechend weitergegeben wird.
Bei Interesse meldet Euch bei Gerhard Nusche, der Euch die Kontodaten weitergibt.
intensive Bemühungen – Fütterung auf dem Ammergebirge
Wir möchten Euch einen Überblick über die Drohnensituation auf unseren Belegstellen geben.
Emetzheim:
Alles passt und ist im Plan. Eure Beschickungen können wie geplant statt finden.
Karwendel:
Auf Grund des kalten Wetters entfällt der erste Durchgang am 27. Mai 2023. Die betroffenen Beschicker sind informiert, wir werden für die darauffolgenden Durchgänge weitere Drohnenvölker und Plätze für Königinnen zur Verfügung stellen.
Ammergebirge:
Ähnliche Situation wie im Karwendel. Der erste Durchgang entfällt ebenfalls.
Rhön:
Letzte Woche wurden 16 der vorbereiteten Drohnenvölker gestohlen. An einen normalen Belegstellenbetrieb ist somit nicht zu denken. Wir prüfen gerade unsere Möglichkeiten. Die ersten drei Durchgänge (20.5. / 27.5. und 3.6.) entfallen komplett. Die betroffenen Beschicker sind bereits informiert.
Für Euer Verständnis möchten wir uns bedanken!
Kontakt:
Stefan Luff
Zuchtkoordinator LVBB e.V.
E-Mail:
das Team Niederbayern lädt am Freitag, den 21.04.2023 um 19:00 Uhr zum Stammtisch im Gasthaus Westermeier, 84166 Adlkofen, Blumberg 11, ein.
Fachwartin Monika Brumbauer aus Regenstauf wird uns in einem interessanten Vortrag den Weg zur varroarestistenten Biene zeigen.
Dazu sind wie immer alle Mitglieder, Imker und Bienenfreunde zu einem geselligen Beisammensein eingeladen, der dieses Mal leider überschattet wird vom unerwarteten Tod unseres Freundes und Kollegen Michael Schiller. Lassen wir ihn in unserer Mitte durch unsere Erinnerungen weiterleben…
Auf Euer zahlreiches Erscheinen freut sich wie immer
Hannelore Pichlmeier
(Team Niederbayern)
Kontakt:
Thomas Jauk
Regionalteam Niederbayern
E-Mail:
Der Kurs vermittelt das Wissen über die einzelnen Honigtauerzeuger, wie man sie erkennt und wann bzw. wo sie vorkommen.
Nach dem theoretischen Teil folgt am Nachmittag eine Exkursion in den Wald. Hier haben Sie die Möglichkeit, das Erlernte unter Anleitung von Christoph Koch in die Praxis umzusetzen.
Strandfliederblüte auf Ameland (NL) – Foto Stefan LuffAnlieferung Ameland 2022 – Foto Jans ter Bork
Liebe Mitglieder!
In Ameland (Inselbelegstelle in den Niederlanden) steht dieses Jahr eine sehr interessante Drohnenlinie, die auf Zuchtmaterial von Bruder Adam zurückgeht. Es ist die Linie B316(PJ).
Pedigree der B316(PJ) – Quelle: pedigree.karlkehrle.org
Sicherlich besitzt eine in Filialgeneration 34 (!!!) geführte Buckfastlinie von 1943 nur noch einen verschwindend kleinen Bruchteil der ursprünglichen Genetik von rechnerisch unter 1%. Dennoch ist es eine lupenreine alte Buckfastlinie mit herausragenden Eigenschaften (Note 6) in der Sanftmut.
Keinerlei Schwarmtendenzen, eine hohe Fruchtbarkeit, sehr gute Überwinterung und eine hohe Vitalität der Brut runden den hervorragenden Gesamteindruck ab. Franz Fehrenbach führte die Linie in seiner Imkerei von 1974 bis 2006. Jos Guth, aber vor allem Paul Jungels, bearbeitete die Linie seitdem und führte zur Verbesserung der Varroaresistenzeigenschaften sehr viel Primorsky-Genetik hinzu. Zur Stabilisierung und Harmonisierung eigener Buckfastlinien ist diese Drohnenlinie sehr gut geeignet.
Beim Team der Belegstelle Ameland mit Evert van Ginkel und Jans ter Bork habe ich für einen Sammeltransport zur Belegstelle Ameland 50 Plätze reserviert. Eventuell, bei größerem Interesse, auch noch ein paar mehr.
Anlieferung:
Die Begattungseinheiten müssen am Donnerstag, 13. Juli 2023 bis 21.00 Uhr bei mir in 91722 Arberg angeliefert werden. Am nächsten Morgen fahren wir mit dem Transporter zur Fähre nach Ameland.
Rücklieferung:
Die Einheiten können voraussichtlich am Sonntag, 30. Juli 2023 Abends bei mir wieder abgeholt werden.
Die Belegstelle Ameland ist sehr sicher und Fehlbegattungen sind ausgeschlossen, wenn die Einheiten selbst drohnenfrei und mit einem Drohnenabsperrgitter versehen sind. Es werden 15€ Transportkosten je Königin fällig. Die Belegstellengebühr beträgt 20 €, so dass insgesamt 35 € je Königin zu bezahlen sind.
Hier ist ein Link zu der Beschreibung der Drohnenlinien:
Schöne gleichmäßige Bienen der B316(PJ) – Foto Stefan Luff
Die Fahrt findet auf jeden Fall statt, Bezahlung Vorkasse. Eine gültige Seuchenfreiheitsbescheinigung § 5 Abs. 1 (Bienenseuchenverordnung) ist verpflichtend!
Wer Interesse an dem Sammeltransport hat, der meldet sich bis spätestens 14. April 2023 per E-Mail bei:
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr eure Einheiten anmeldet.
folgende Information anbei. Bei Interesse meldet Euch bei mir, ich gebe Eure Kontaktdaten entsprechend weiter.
Waldgrundstück im Raum Regensburg-Nord, ca. 2400 qm, das bereits bisher für die Imkerei genutzt wurde.
LuftbildMögliche Aufstellung
Zur Verwendung der für die Imkerei nötigen Gerätschaften steht ein Blockhaus zur Verfügung. Darin sind auch alle Gerätschaften für die Pflege des Grundstückes lagernd.
Anfahrtsweg wurde neu erstellt, Übernahme der Versicherung und öffentlichen Gebühren (ca. 150.-/ Jahr) – Bei der Pflege des Grundstückes wird unterstützt.
Für alle Ortswechsel von Bienenvölkern – also auch für den Transport zu Belegstellen, Anpaarungszonen und Besamungsaktionen – gilt prinzipiell das Bundesgesetz „Bienenseuchenverordnung“ (BienSeuchV). Demnach wird für jede Standortänderung von Bienenvölkern in einen neuen Amtsbezirk eines Amtsveterinärs eine Seuchenfreiheitsbescheinigung („Gesundheitszeugnis“) nach § 5 Abs. 1 BienSeuchV benötigt.
Hier heißt es wörtlich im Gesetzestext:
…Der Besitzer oder die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen haben für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarztes vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein….
Dazu untersucht der Amtsveterinär oder ein bevollmächtigter Vertreter (z.B. BSV) im Rahmen einer klinischen Untersuchung beim Imker (das heißt vor Ort) auf Faulbrutfreiheit und stellt die Seuchenfreiheitsbescheinigung aus.
Belegstelle Ammergebirge, Hausberg, Karwendel und Rhön:
Hier ist für alle Anlieferungen ohne Ausnahme die Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 BienSeuchV („großes Gesundheitszeugnis“) notwendig.
Allgemein gilt:
Die „beauftragte Stelle“, bei der die Seuchenfreiheitsbescheinigung vorzulegen ist, ist der für die jeweilige Zuchteinrichtung zum Zeitpunkt der Anlieferung eingeteilte (Belegstellen-) Betreuer. Die vorgelegten Seuchenfreiheitsbescheinigungen werden nach Ende der Begattungssaison dem für die Zuchteinrichtung (Belegstelle/ Anpaarungszone/Besamungsaktion) zuständigen Veterinäramt gesammelt übergeben.
Außerdem müssen alle Begattungseinheiten mit Adresse und Telefonnummer des Eigentümers, gut sichtbar und lesbar auf jeder Begattungseinheit, versehen sein.
Wird bei der Beschickung der Zuchteinrichtungen diesen Anweisungen nicht Folge geleistet, sind die Betreuer/Belegstellenleiter angewiesen, solche Begattungseinheiten ausnahmslos zurück zu weisen!
Ausnahmen:
Belegstelle Weißenburg-Emetzheim
Besamungsaktionen
Es gilt auch hier prinzipiell die Bienenseuchenverordnung. Demnach ist hier eine Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 BienSeuchV („großes Gesundheitszeugnis“) für alle Beschicker erforderlich.
Wer seine Bienen in einem bayerischen Landkreis gemeldet hat, darf ausnahmsweise die Belegstelle Emetzheim und die Besamungsaktionen in Bayern mit dem sogenannten „kleinen Gesundheitszeugnis“ nach § 5 Abs. 3 BienSeuchV beschicken.
Dieses „kleine Gesundheitszeugnis“ sagt lediglich aus, dass der „Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt“. Dazu wird keine klinische Untersuchung oder Futterkranzprobe erstellt.
Diese Ausnahmeregelung „kleines Gesundheitszeugnis“ gilt nur für bayerische Bienenvölker, die innerhalb Bayerns an die vorgenannten Zuchteinrichtungen und Besamungsaktionen verbracht werden.