Liebe Mitglieder

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der aktuellen Allgemeinverfügung  für Bayern.

Wir haben für Euch zusammen mit dem Ministerium versucht, die wichtigsten Fragen etwas detaillierter zu beantworten:

  • Betreuung von Bienenvölkern – Betreuung von Tieren gilt als „triftiger Grund“. Bitte nur einzeln zu den Bienen gehen, nicht in Gruppen.
  • Bienenwanderungen – dazu kann ich im Moment nichts Konkretes sagen. Grundsätzlich gilt, dass jegliche Wanderungen von Tieren in Seuchenzeiten möglichst unterbleiben sollten.
  • Königinnen, Bienenvölker bei Imkern abholen (Winterverluste ausgleichen) – Das fällt nicht unter die „triftigen Gründe“. Ich würde es derzeit möglichst unterlassen.
  • Königinnen auf die Belegstelle verbringen – das steht ja noch nicht direkt an. Nach jetziger Einschätzung (mit allen Unsicherheiten!) dürfte das möglich sein, sofern die Imker nicht zu mehreren gleichzeitig auf der Belegstelle sind.
  • Ausstellung von Wanderzeugnissen durch die Veterinärbehörden – s.o. die Einschätzung zu Tierbewegungen in Seuchenzeiten. Bitte nur mit den Landratsämtern vor Ort sprechen, falls eine Wanderung zwingend notwendig ist.
  • Gültigkeit von Seuchenfreiheitsbescheinigungen. z.B. „kleines Zeugnis“ für Belegstellen in Bayern, da die Veterinäre kaum mehr Imker kontrollieren werden können, um z. B. ein „großes Zeugnis“ auszustellen. – bitte sich zu gegebener Zeit an die zuständigen Behörden vor Ort wenden
  • Können ggf. Bescheinigungen von Imkerverbänden an Imker ausgestellt werden? – Nein

Wir bedanken uns bei Frau Dr. Eberhart für die freundlichen Beantwortung unserer Fragen!

Kontakt:

Andreas Zoelzer – 2. Vorsitzender

Email:

Ausgangssperre – Arbeiten an Bienenvölkern?
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