Seit 2013 arbeitet die EU-Kommission an einer umfassenden Neuordnung des EU-Tiergesundheitsrechts mit dem Ziel, das zergliederte gemeinschaftliche Tierseuchenrecht mit seinen zahlreichen Richtlinien, Beschlüssen und Verordnungen in einem transparenten Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Das Tiergesundheitsrecht enthält Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind.

Dazu hat das BML (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) eine Meldung veröffentlicht. Die zugehörige EU-Verordnung könnt Ihr hier einsehen.

Wie diese Neuordnung in Deutschland umgesetzt wird und was das für uns Imker und unsere Bienen konkret bedeutet ist noch nicht klar. Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir hierzu berichten.

Kontakt:
Andreas Zoelzer
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Neues EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft
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